Wartung
Zur Vermeidung von Unfällen muss jeder Betreiber sicherstellen, dass ein geeigneter Inspektionsplan aufgestellt und eingehalten wird. Hierbei werden die lokalen Bedingungen und die Herstellerangaben in Betracht gezogen, die die nötige Inspektionshäufigkeit beeinflussen. Der Plan regelt die Art und Weise der Wartung und beinhaltet alle zu prüfenden Bauteile mit den jeweiligen Prüfintervallen.
Die Norm für künstliche Kletteranlagen verweist auf die Normen für Spielplatzgeräte DIN EN 1176-1 bis 1176-7. Teil 7 regelt die Installation, Inspektion, Betrieb und Wartung. Die Wartung sollte nach den Anleitungen des Herstellers mindestens in der Häufigkeit erfolgen, wie vom Hersteller angegeben.
Visuelle Routine-Inspektion
Diese dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich infolge von Benutzung ergeben ( wie angebrochenen und lose Klettergriffe, beschädigte oder abgenutzte Sicherungspunkte). Hier sind die Ordnungskräfte Kletterwandbetreuer und Übungsleiter gefordert, aber auch jeder Kletterer selbst sollte die Augen offen halten, um offensichtliche Gefahren abzuwenden.
Operative Inspektion
Hierbei handelt es sich um eine detaillierte Inspektion zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität in Bezug auf jedweden Verschleiß. Diese Inspektion sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Hersteller erfolgen.
Jährliche Hauptinspektion
In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten vorzunehmende Inspektion zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustands der Anlage.
Diese Inspektion wird von einem Sachkundigen durchgeführt. Dieser hat aufgrund seiner Erfahrung ausreichende Kenntnisse, so dass er den sicheren Zustand der Kletterwand beurteilen kann.