Weichboden

Sei es für seilfreie Kletterbereiche wie Boulderanlagen oder als Prallschutz für Schulkletterwände bis hin zu Verkleidungen an Säulen, Niedersprungmatten sind das Mittel der Wahl, wenn es um Verletzungsprophylaxe geht.

Die Freude am Klettern sollte nicht getrübt werden, weil ein effektiver Prallschutz fehlt und somit auch Sprunggelenksverletzungen bis hin zu Schulterluxationen entstehen können. Dieses Risiko wird durch sinnvoll eingesetzte Weichbodenmatten stark reduziert.

Das spezielle Produktionsprinzip ermöglicht es, Niedersprungmatten in allen erdenklichen Größen und Maßen anfertigen zu lassen. Sonderwünsche sind für uns die Regel.

Wir prüfen Ihre Anlage hinsichtlich des Prallschutzes und der Sicherheitsabstände in Bezug auf die CE Norm für Kletterwände sowie den Empfehlungen des TÜVs und erstellen das Design für ein effektives Schutzsystem.

Steigern Sie die Sicherheit Ihrer Anlage mit unseren Spezialmatten

Speziell auch für Schulen gelten besondere Richtlinien, welche unbedingt zu beachten sind.

Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) haben in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Alpenverein (DAV) eine Richtlinie für Kletterwände an Schulen ausgearbeitet. Dort gilt:

  • ab 60 cm Tritthöhe ungebundener Boden (z.B. Rasen)
  • ab 1,50 Tritthöhe stoßdämpfender Boden (z.B. Kies, Synthetischer Fallschutz oder Ähnliches
  • bei freien Fallhöhen über 2 m Tritthöhe muss mit Seilsicherung geklettert werden

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